Natürlich muss auch die Frage gestellt werden, wem die Kulturflatrate zugute kommt.
Doch bevor diese Frage beantwortet werden kann, sollte zunächst geklärt werden, wer eigentlich zahlen muss. Das vorgeschlagene Verfahren verpflichtet alle Nutzer von Breitbandzugängen, eine Abgabe auf diesen Netzzugang zu zahlen. Man darf, nach den Erfahrungen mit der “Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte”, gespannt sein, wer diese Gebühr zu entrichten hat und wer nicht. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf Ulrike Langers Ausführungen zu diesem Thema.
Sicher ist, dass die Summe, die über die Flatrate zusammenkäme, nicht einmal annähernd die Verluste decken würde, die von Urheberrechtsverwertern unter Hinweis auf illegale Downloads geltend gemacht werden. In diesem Zusammenhang ist allerdings zu bedenken, dass in der Bilanz der Verwerter jeder illegale Download als Kauf bewertet wird. Was ja eigentlich ganz lustig ist. Denn mit dem gleichen Recht könnte man behaupten, dass jeder Taschendieb, der seinem Opfer die Rolex vom Arm zieht, eine Rolex kauft, sobald man ihn am Diebstahl hindert.
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