Jobsuche bei der Süddeutschen

Unter den zahllosen Zukunfts-Baustellen, mit denen wir uns Tag für Tag konfrontiert sehen, ist eine, die bereits in ihrem konzeptionellen Diskurs, also von vorneherein, in Gefahr ist, sich zu einem Fass ohne Boden zu entwickeln. Ich meine das Notprogramm, das die Medien, vor allem die Printmedien, für sich selbst an Stelle stabiler Zukunftsstrategien entworfen haben. Man kann das als Symptom nehmen, durch das erkennbar wird, wie rasant das Tempo ist, mit dem die “bürgerliche Öffentlichkeit” ihrem Ende entgegeneilt. Die Brisanz der Entwicklung dokumentieren auch die Scharmützel zwischen Bloggern und Journalisten, die nur vor dem Hintergrund der prekären Marktlage des Journalismus verständlich sind.

Zur Konzeption der bürgerlichen Öffentlichkeit gehört eine Reihe von Werten, die nach wie vor jeden die Rolle der Presse betreffenden Diskurs bestimmen, auch wenn sie nicht unmittelbar angesprochen werden. Diese Werte bildet das sogenannte Spiegel-Urteil ab, in dem das Bundesverfassungsgericht 1966 die Bedeutung der Presse für die Willensbildung in der repräsentativen Demokratie gewürdigt hat. Leider fällt kaum auf, dass die Repräsentanten des Journalismus gern dieses von den Verfassungsorganen entworfene Idealbild für sich in Anspruch nehmen, ohne darauf hinzuweisen, dass es wenig bis nichts mit der Wirklichkeit zu tun hat, jetzt nicht und auch früher nicht.

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Autor: mongrel Kategorie: Print | Tags: , , ,

Flatrate #3

Ihre Befürworter behaupten, die Kulturflatrate sei eine Umverteilung zugunsten von Urhebern, die ohne diese Maßnahme nicht zu ihrem Recht, einem Entgelt für ihre Leistung, kommen könnten. Die Frage, wie diese Umverteilung gegebenenfalls organisiert würde, ist zwar noch nicht entschieden, aber dennoch nicht schwer zu beantworten. Schließlich gibt es eine ganze Reihe von Einrichtungen, die geschaffen wurden, um für Wahrung von Urheberrechten zu sorgen, noch bevor deren Verletzung im Internet neue, bis dahin unbekannte Ausmaße annahm. Das Tun von Verwertungsgesellschaften wie der GEMA oder der GEZ der Rundfunkanstalten kann man ja überall und jederzeit beobachten.

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Autor: mongrel Kategorie: Internet | Tags: , ,

Flatrate #2

Natürlich muss auch die Frage gestellt werden, wem die Kulturflatrate zugute kommt.

Doch bevor diese Frage beantwortet werden kann, sollte zunächst geklärt werden, wer eigentlich zahlen muss. Das vorgeschlagene Verfahren verpflichtet alle Nutzer von Breitbandzugängen, eine Abgabe auf diesen Netzzugang zu zahlen. Man darf, nach den Erfahrungen mit der “Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte”, gespannt sein, wer diese Gebühr zu entrichten hat und wer nicht. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf Ulrike Langers Ausführungen zu diesem Thema.

Sicher ist, dass die Summe, die über die Flatrate zusammenkäme, nicht einmal annähernd die Verluste decken würde, die von Urheberrechtsverwertern unter Hinweis auf illegale Downloads geltend gemacht werden. In diesem Zusammenhang ist allerdings zu bedenken, dass in der Bilanz der Verwerter jeder illegale Download als Kauf bewertet wird. Was ja eigentlich ganz lustig ist. Denn mit dem gleichen Recht könnte man behaupten, dass jeder Taschendieb, der seinem Opfer die Rolex vom Arm zieht, eine Rolex kauft, sobald man ihn am Diebstahl hindert.

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Autor: mongrel Kategorie: Internet | Tags: , ,

Flatrate #1

In der Diskussion über die Sicherung des Urheberrechts durch eine sogenannte Kulturflatrate verliert das Verhältnis des Urheberrechts zum Eigentumsrecht restlos seine ohnehin kaum noch erkennbaren Konturen.

Ist allen Beteiligten klar, dass die freie Verfügungsgewalt des Urhebers über seine Werke ohnehin eingeschränkt ist, weil der Schutz des Urheberrechts nicht auf Dauer gewährt wird? Geistige Schöpfungen können in diesem Sinne nicht mit Eigentum gleichgesetzt werden. Dies bedeutet, dass der Eigentümer eines Aktienpakets sein Aktienpaket vererben kann und sich dabei sicher sein darf, dass seine Nachkommen ihr Erbe bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag uneingeschränkt besitzen und nutzen können. Der Urheber eines Romans, eines Films oder einer Symphonie kann dies nicht. Bereits einige Jahre nach seinem Tod endet der Schutz des Nutzungsrechts, seine geistige Schöpfung darf nun von jedermann wirtschaftlich verwertet werden. Mir ist der Grund für diese Ungleichstellung nicht bekannt.

Einer Kulturflatrate zuzustimmen würde für alle geistigen Urheber bedeuten, einer zusätzlichen Verschlechterung ihrer Position zuzustimmen, und zwar dadurch, dass sie grundsätzlich und von vorneherein das Recht auf die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über ihre Werke aufgeben müssten. Warum sollten Sie das tun?

Autor: mongrel Kategorie: Internet | Tags: ,